I. Die Kläger und Beschwerdeführer (Kläger) beantragen die Zulassung der Revision, weil die Klageabweisung auf Verfahrensfehlern des Finanzgerichts (FG) beruhe und das FG von Entscheidungen des Bundesfinanzhofs (BFH) abgewichen sei. Der Beklagte und Beschwerdegegner (das Finanzamt --FA--) habe, nachdem die Kläger keine Steuererklärung abgegeben hätten, eine "Schätzung ins Blaue hinein" vorgenommen und das FG habe es unterlassen, die Schätzungsbefugnis und die Durchführung der Schätzung zu überprüfen und damit seine Sachaufklärungspflicht verletzt. Dies liege u.a. daran, dass das FG die Zuziehung von Akten unterlassen und Akteneinsicht nicht gewährt habe.
II. Die Nichtzulassungsbeschwerde ist unzulässig.
Testen Sie "Steufa-Z" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.
|