Die Berufung des Klägers gegen das Urteil des Landgerichts Düsseldorf vom 16.06.2020, Az. 4a
Die Kosten des Berufungsverfahrens trägt der Kläger.
III.Dieses Urteil und das Urteil des Landgerichts sind vorläufig vollstreckbar.
Der Kläger kann die Zwangsvollstreckung der Beklagten durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des vollstreckbaren Betrages abwenden, wenn nicht die Beklagte vor der Vollstreckung Sicherheit in gleicher Höhe leistet.
IV.Die Revision wird nicht zugelassen.
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