OLG Düsseldorf - Urteil vom 01.06.2021
15 U 27/20
Normen:
ZPO § 592 S. 1; ZPO § 593; BGB § 142 Abs. 1; BGB § 123; ZPO § 595 Abs. 2; BGB § 124; ZPO § 138 Abs. 3; ZPO § 138 Abs. 2; ZPO § 139 Abs. 1; ZPO § 139 Abs. 2; ZPO § 531 Abs. 2 Nr. 3; BGB § 242;
Vorinstanzen:
LG Düsseldorf, vom 16.06.2020 - Vorinstanzaktenzeichen O 1/19

Urkundenprozess auf Zahlung von Lizenzgebühren aus LizenzvertragLizenzvertrag über Nutzung gewerblicher SchutzrechteAnspruch auf Zahlung von Lizenzgebühren bei Wegfall PatentschutzArglistige Täuschung bei Abschluss Lizenzvertrag gewerbliche SchutzrechteWirksamkeit Anfechtung Lizenzvertrag

OLG Düsseldorf, Urteil vom 01.06.2021 - Aktenzeichen 15 U 27/20

DRsp Nr. 2023/12700

Urkundenprozess auf Zahlung von Lizenzgebühren aus Lizenzvertrag Lizenzvertrag über Nutzung gewerblicher Schutzrechte Anspruch auf Zahlung von Lizenzgebühren bei Wegfall Patentschutz Arglistige Täuschung bei Abschluss Lizenzvertrag gewerbliche Schutzrechte Wirksamkeit Anfechtung Lizenzvertrag

Im Urkundenprozess ist auch eine vorgelegte schriftliche Anfechtungserklärung zu beachten. Soweit bezüglich des Bestehens eines Patentes ein Streitfall besteht, ist bei Abschluss eines Lizenzvertrages des Halters des Patents mit einem Lizenznehmer hierauf hinzuweisen. Bei Verschweigen handelt der Lizenzgeber arglistig und der Lizenznehmer ist zur Anfechtung wegen arglistiger Täuschung berechtigt.

Tenor

I.

Die Berufung des Klägers gegen das Urteil des Landgerichts Düsseldorf vom 16.06.2020, Az. 4a O 1/19, wird zurückgewiesen.

II.

Die Kosten des Berufungsverfahrens trägt der Kläger.

III.

Dieses Urteil und das Urteil des Landgerichts sind vorläufig vollstreckbar.

Der Kläger kann die Zwangsvollstreckung der Beklagten durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des vollstreckbaren Betrages abwenden, wenn nicht die Beklagte vor der Vollstreckung Sicherheit in gleicher Höhe leistet.

IV.

Die Revision wird nicht zugelassen.

Normenkette:

ZPO § 592 S. 1; ZPO § 593; BGB § 142 Abs. 1; BGB § 123; ZPO § 595 Abs. 2; BGB § 124; ZPO § 138 Abs. 3; ZPO § 138 Abs. 2; ZPO § 139 Abs. 1; ZPO § 139 Abs. 2;