Die Berufung des Beklagten gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Kaiserslautern - Auswärtige Kammern Pirmasens - vom 24.11.2020, Az.
Die Revision wird nicht zugelassen.
Die Parteien streiten im Berufungsverfahren noch um Urlaubsabgeltungsansprüche des Klägers sowie um einen Schadensersatzanspruch der Beklagten.
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