Streitig ist die Gewährung von Eigenheimzulage.
Der unverheiratete Kläger beantragt Eigenheimzulage ab 2007 für seinen hälftigen Miteigentumsanteil an einem in 1, "2" , belegenen Wohnhaus, für das er im Juni 2006 einen Bauantrag gestellt hatte und das er seit Februar 2007 gemeinsam mit der Miteigentümerin - seiner Lebensgefährtin - bewohnt.
Die Gesamtaufwendungen für die Errichtung des Gebäudes in Höhe von 226.771 EUR (Anschaffungskosten des Grund und Bodens: 32.781 EUR; Herstellungskosten des Gebäudes: 193.990 EUR) hat der Kläger zur Hälfte getragen.
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