I. Die Klägerin und Beschwerdeführerin (Klägerin) führte am ... Dezember 1994 ... Stück 3,5"-Disketten der Code-Nr. 8523 2010 0900 ein und ließ sie zum freien Verkehr abfertigen. Unter Vorlage des Ursprungszeugnisses Form A Nr. ... vom ... Oktober 1994 beantragte sie die Anwendung des Präferenzzollsatzes "frei" für die betreffenden Waren mit Ursprung in Thailand. Laut vorgelegter Rechnung Nr. ... wurden die Disketten von der Fa. X in Hongkong verkauft. Als Exporteur war in dem Ursprungszeugnis die Fa. Y, Thailand angegeben. Dem Antrag der Klägerin wurde entsprochen. Wegen Zweifeln an der Echtheit des Ursprungszeugnisses wurde jedoch die Differenz zum Drittlandszollsatz als Sicherheit erhoben und die Echtheit des Ursprungszeugnisses überprüft.
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