Urteil ohne Gründe: Bezugnahme auf Urteil in Parallelsache
BFH, Beschluss vom 12.05.2005 - Aktenzeichen IV B 146/04
DRsp Nr. 2005/14235
Urteil ohne Gründe: Bezugnahme auf Urteil in Parallelsache
Ein Urteil ist nicht mit Gründen versehen i. S. des § 119 Nr. 6 FGO, wenn in seinen Entscheidungsgründen auf ein mittlerweile zwischen den Beteiligten ergangenes Urteil in einer Parallelsache Bezug genommen wird, jenes Urteil aber nicht schon zu einem früheren Zeitpunkt oder spätestens gleichzeitig zugestellt worden ist.