Streitig ist, ob die Aufwendungen für eine Studienreise in die USA bei einer Englischlehrerin als Werbungskosten bei den Einkünften aus nichtselbständiger Arbeit berücksichtigt werden können.
Die Kläger sind Eheleute und wurden im Streitjahr 2005 zur Einkommensteuer zusammenveranlagt. Die Ehefrau ist Lehrerin und unterrichtet die Fächer Sport und Englisch an einem Gymnasium.
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