BFH - Beschluss vom 17.10.2006
V B 119/05
Normen:
FGO § 76 Abs. 2 ; UStDV (1999) § 51 Abs. 3 § 55 ;
Fundstellen:
BFH/NV 2007, 269
Vorinstanzen:
FG Berlin, vom 24.05.2005 - Vorinstanzaktenzeichen 7 K 7011/04

USt-Haftung - im Ausland ansässiger Unternehmer

BFH, Beschluss vom 17.10.2006 - Aktenzeichen V B 119/05

DRsp Nr. 2006/29909

USt-Haftung - im Ausland ansässiger Unternehmer

1. Ist zweifelhaft, ob der leistende Unternehmer ein i. S. des § 51 Abs. 3 Satz 1 UStDV 1999 ansässiger Unternehmer ist, darf der Leistungsempfänger die Einbehaltung und Abführung der Steuer nur unterlassen, wenn ihm der Unternehmer durch eine Bescheinigung des nach den abgabenrechtlichen Vorschriften für die Besteuerung seiner Umsätze zuständigen FA nachweist, dass er kein im Ausland ansässiger Unternehmer ist.2. Solche Zweifel bestehen, wenn der Leistungsempfänger zu Zweifeln führende Umstände hätte kennen und Zweifel begründende Schlussfolgerungen hätte ziehen müssen.

Normenkette:

FGO § 76 Abs. 2 ; UStDV (1999) § 51 Abs. 3 § 55 ;

Gründe: