I. Die Beteiligten streiten über die Rechtmäßigkeit einer Umsatzsteuerfestsetzung gemäß § 14 Abs. 3 des Umsatzsteuergesetzes (UStG) 1993.
Der Kläger und Revisionskläger (Kläger) war im Streitjahr 1994 nicht unternehmerisch tätig. Er überließ dem Zeugen Z einen Blankobriefbogen des Einzelunternehmens C seiner Mutter ohne deren Wissen und Einverständnis. Der Kläger hatte mit diesem Unternehmen seiner Mutter beruflich nichts zu tun.
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