I. Der Kläger, Revisionskläger und Revisionsbeklagte (Kläger) wurde im Jahre 1994 als Körperschaft des öffentlichen Rechts (Zweckverband) durch verschiedene kommunale Körperschaften gegründet. Mitglieder sind neben dem Landkreis A mehrere kreisangehörige Gemeinden und ein Gemeindeverwaltungsverband, auf deren Gemarkung bzw. in deren Nähe das früher militärisch genutzte Flugplatzgelände Z liegt, sowie die Stadt B. Als Verbandsgebiet ist in § 1 Abs. 3 der Verbandssatzung das Gebiet des früheren Militärflugplatzes definiert. Die Aufgaben des Zweckverbands ergeben sich aus § 2 der Verbandssatzung wie folgt:
"(1) Der Zweckverband plant und erschließt das Verbandsgebiet, erwirbt und veräußert dort Grundstücke, siedelt Betriebe an, errichtet, unterhält und betreibt die im Verbandsgebiet erforderlichen kommunalen Einrichtungen.
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