I. Die Beteiligten streiten über die Wirksamkeit eines Steuerbescheids.
Der Kläger und Revisionsbeklagte (Kläger) war im Streitjahr (1995) Gesellschafter der D-GmbH. Im Jahr 1996 wurde die D-GmbH gemäß § 2 Nr. 1 des Umwandlungsgesetzes (UmwG) auf den Kläger verschmolzen. Seither führt der Kläger das früher von der D-GmbH betriebene Unternehmen als Einzelunternehmen fort.
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