FG München - Urteil vom 24.04.2002
4 K 484/00
Normen:
GrEStG § 9 Abs. 1 Nr. 1 ; GrEStG § 9 Abs. 2 Nr. 2 S. 2 ;
Fundstellen:
EFG 2003, 1328

Veräußerung eines Kiesabbaurechts an einen Dritten bei der Veräußerung eines Grundstücks

FG München, Urteil vom 24.04.2002 - Aktenzeichen 4 K 484/00

DRsp Nr. 2002/13636

Veräußerung eines Kiesabbaurechts an einen Dritten bei der Veräußerung eines Grundstücks

Die Begründung einer neuen Belastung des Grundstücks durch das im Kaufvertrag eingeräumte und durch beschränkte persönliche Dienstbarkeit zugunsten eines Dritten gesicherte Kiesabbaurecht ist Teil der Gegenleistung nach § 9 Abs. 1 Nr. 1 GREStG

Normenkette:

GrEStG § 9 Abs. 1 Nr. 1 ; GrEStG § 9 Abs. 2 Nr. 2 S. 2 ;

Tatbestand:

I.

Streitig ist, ob der Beklagte (FA) zu Recht bei der Veräußerung eines Grundstücks die gleichzeitige Veräußerung des Kiesabbaurechtes auf dem Grundstück an einen Dritten in die Bemessungsgrundlage für die Grunderwerbsteuer einbezogen hat.