Die Beschwerde des Antragstellers gegen den Beschluss des Amtsgerichts Zossen vom 1.12.2020 wird zurückgewiesen.
Der Antragsteller hat die Kosten des Beschwerdeverfahrens zu tragen.
Der Wert des Beschwerdeverfahrens wird auf 85.000 € festgesetzt.
I.
Der Antragsteller wendet sich mit seinem Rechtsmittel gegen die Abweisung seines Antrags auf Löschung einer Eigentumsvormerkung.
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