FG Schleswig-Holstein - Urteil vom 11.02.1998
II 1205/97
Fundstellen:
EFG 1998, 639

Veräußerung eines Teil-Mandantenstamms

FG Schleswig-Holstein, Urteil vom 11.02.1998 - Aktenzeichen II 1205/97

DRsp Nr. 2001/3257

Veräußerung eines Teil-Mandantenstamms

Eine nach § 34 EStG tarifbegünstigte Veräußerung eines selbständigen Teils der freiberuflichen Tätigkeit i.S. des § 18 Abs. 3 EStG liegt nicht vor, wenn ein Steuerberater die Hälfte seines Mandantenstamms veräußert und den Rest seines Mandantenstamms anschließend in Bürogemeinschaft mit dem Erwerber für über zwei Jahre auf eigene Rechnung weiterbetreut.

Tatbestand:

Streitig war zunächst allein, ob die - ohne erfolglos gebliebenes außergerichtliches Vorverfahren als Untätigkeitsklage erhobene - Klage des Klägers zulässig ist. Nachdem das beklagte Finanzamt A (FA) im Verlauf des Verfahrens über den Einspruch des Klägers entschieden hat, ist nunmehr noch streitig, ob der Feststellungsbescheid des FA für 1994 vom 15. August 1996 in seiner zuletzt maßgeblichen Fassung der Einspruchsentscheidung insoweit rechtswidrig ergangen ist, als das FA darin einen vom Kläger erklärten Veräußerungsgewinn aus der Veräußerung eines Teils seines freiberuflichen Mandantenstammes als laufenden Gewinn des Streitjahres 1994 angesehen hat.