I. Die Klägerin und Revisionsklägerin (Klägerin) erhielt ihre Rechtsform als GmbH & Co. KG infolge eines Formwechsels nach § 190 des Umwandlungsgesetzes (UmwG). Grundlage war der Umwandlungsbeschluss der Gesellschafterversammlung der X-GmbH vom 30. April 1996. Die bisherigen Buchwerte der formwechselnden GmbH wurden fortgeführt. Alleinige Kommanditistin der Klägerin war zunächst die Y- (vormals Z-GmbH), Komplementärin die A-GmbH.
Testen Sie "Steufa-Z" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.
|