Veräußerung Mitunternehmeranteil; Tarifbegünstigung des Veräußerungsgewinns; Überführung wesentlichen Sonderbetriebsvermögens in ein anderes Betriebsvermögen
FG Köln, Urteil vom 18.03.2009 - Aktenzeichen 4 K 2555/06
DRsp Nr. 2010/23194
Veräußerung Mitunternehmeranteil; Tarifbegünstigung des Veräußerungsgewinns; Überführung wesentlichen Sonderbetriebsvermögens in ein anderes Betriebsvermögen
1. Der Gewinn aus der Veräußerung eines Mitunternehmeranteils i.S.v. § 16 Abs. 1 Nr. 2EStG ist dann nicht nach § 34 Abs. 1 i.V.m. Abs. 2 Nr. 1EStG tarifbegünstigt zu versteuern, wenn zum Sonderbetriebsvermögen gehörende wesentliche Betriebsgrundlagen in wirtschaftlichem und zeitlichem Zusammenhang ohne Aufdeckung der stillen Reserven in ein anderes Betriebsvermögen überführt werden.2. Zu den Voraussetzungen des wirtschaftlichen und zeitlichen Zusammenhangs bei einheitlicher Planung und geschlossenem Umstrukturierungskonzept.3. Zu den Voraussetzungen, unter denen im Sonderbetriebsvermögen gehaltener Grundbesitz als wesentliche Betriebsgrundlage des Mitunternehmeranteils anzusehen ist.