Das Verfahren befindet sich im zweiten Rechtsgang.
Gegenstand des Finanzrechtsstreits ist die Frage, ob ein Teil des Buchwerts des Grund und Bodens abzuspalten und als Betriebsausgabe im Zusammenhang mit der Veräußerung von Zuckerrübenlieferrechten zu berücksichtigen ist.
Der Kläger betreibt den landwirtschaftlichen Betrieb "...".
Die Gewinnermittlung erfolgt nach § 4 Abs. 1 des Einkommensteuergesetzes - EStG -. Das Wirtschaftsjahr ist der Zeitraum vom 1. Juli bis zum 30. Juni (§ 4 a Abs. Satz 2 Nr. ).
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