An der Klägerin waren im Streitjahr AA zu 80 v.H. und BA zu 20 v.H. beteiligt. Zum Betriebsvermögen der Klägerin gehörten Anteile des Kommanditisten AA an der C GmbH & Co. KG, Z-Stadt, in Höhe von 73,67 v.H. und an der C Vertriebsgesellschaft, österreich, in Höhe von 60 v.H. Die Anteile wurden im Streitjahr 2000 veräußert.
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