Die Klage wird abgewiesen.
Die Klägerin trägt die Kosten des Verfahrens.
Die Revision wird zugelassen.
Streitig ist, ob die Klägerin und deren Kommanditisten im Jahr 2004 einen steuerbegünstigten, nicht der Gewerbesteuer unterliegenden Aufgabe/Veräußerungsgewinn erzielt haben.
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