Veräußerungsgewinn bei Veräußerung eines Teiles einer Einzelpraxis
BFH, Urteil vom 12.04.2000 - Aktenzeichen XI R 96/96
DRsp Nr. 2000/9920
Veräußerungsgewinn bei Veräußerung eines Teiles einer Einzelpraxis
Zur Berechnung des Veräußerungsgewinns muss der Veräußerungserlös nach Abzug der Veräußerungskosten um den Wert des (veräußerten) Anteils am Betriebsvermögen gemindert werden.