Auf die Beschwerde der Klägerin wird die Streitwertfestsetzung im Beschluss des Sozialgerichts Berlin vom 10. Juli 2015 abgeändert und der Streitwert für das Verfahren vor dem Sozialgericht endgültig auf 15.000,- Euro festgesetzt.
Die Entscheidung ergeht gerichtsgebührenfrei.
Kosten des Beschwerdeverfahrens sind nicht zu erstatten.
I.
Die Beteiligten streiten über die Veranlagung des Unternehmens der Klägerin nach dem ab dem 01. Januar 2013 gültigen Gefahrtarif der Beklagten für den Zeitraum vom 01. Januar 2013 bis zum 31. Dezember 2018.
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