I.
Streitig ist, ob eine Zusammenveranlagung des Antragstellers mit seiner inzwischen geschiedenen Ehefrau für das Streitjahr 2001 durchzuführen ist.
Der Antragsteller trennte sich im Laufe des Jahres 2002 von seiner Ehefrau und lebt seitdem von dieser dauernd getrennt.
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