FG Sachsen, vom 06.07.2006 - Vorinstanzaktenzeichen 3 K 797/05
Verarbeitendes Gewerbe
BFH, Urteil vom 25.01.2007 - Aktenzeichen III R 69/06
DRsp Nr. 2007/6164
Verarbeitendes Gewerbe
Zur Auslegung des unbestimmten Rechtsbegriffs "verarbeitendes Gewerbe" sind mangels gesetzlicher Begriffsbestimmung die vom Statistischen Bundesamt herausgegebenen Verzeichnisse der Wirtschaftszweige heranzuziehen, in denen die Einschätzung der Wirtschaft über die Zuordnung von Tätigkeiten zu Wirtschaftsbereichen und Wirtschaftszweigen dokumentiert ist.