I. Die Beteiligten streiten über eine Berichtigung von Einkünften nach § 1 des Außensteuergesetzes (AStG).
Die Klägerin und Revisionsklägerin (Klägerin), eine KG, hielt in den Streitjahren (1986 bis 1989) sämtliche Anteile an der F-GmbH. Die F-GmbH war ihrerseits alleinige Gesellschafterin der B-AG, einer Aktiengesellschaft schweizerischen Rechts mit Sitz und Geschäftsleitung in der Schweiz.
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