Der Kläger und Revisionsbeklagte (Kläger) ist Inhaber eines land- und forstwirtschaftlichen Betriebs, dessen Gewinn er durch Betriebsvermögensvergleich ermittelt. Zum Betriebsvermögen gehört ein ehemaliges Verwalterhaus mit einer Wohn- und Nutzfläche von 259 m², wovon 24 m² als Büroräume genutzt werden. Die übrige Fläche ist seit Oktober 1991 an die Mutter des Klägers vermietet. Der vereinbarte Mietzins beläuft sich auf 3 DM/m², ortsüblich waren in den Streitjahren 1990 und 1991 5,50 DM/m².
Die Wohnung hatte der Kläger vor dem Bezug durch seine Mutter im Wirtschaftsjahr 1990/91 für 250 000 DM renovieren lassen. Auf Schönheitsreparaturen entfielen davon 22 000 DM. Die Kosten behandelte der Kläger als laufende Betriebsausgaben.
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