BFH - Beschluss vom 09.01.2004
VIII B 195/01
Normen:
AO § 204 ;
Vorinstanzen:
FG Düsseldorf - 23.10.2001 - 12 K 5499/98 AO,

Verbindliche Auskunft

BFH, Beschluss vom 09.01.2004 - Aktenzeichen VIII B 195/01

DRsp Nr. 2004/4988

Verbindliche Auskunft

Die Erteilung einer verbindlichen Auskunft außerhalb der §§ 204 ff. der AO steht grds. im Ermessen der Finanzbehörde.

Normenkette:

AO § 204 ;

Gründe:

Die Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Revision genügt nicht den Darlegungserfordernissen des § 116 Abs. 3 Satz 3 der Finanzgerichtsordnung (FGO). Sie ist deshalb als unzulässig zu verwerfen.