I.
Streitig ist die Tarifierung von verschiedenen Tabletten und Dragees.
Die Klägerin beantragte am 14. April 2005 bei der Oberfinanzdirektion - OFD - Köln - Zolltechnische Prüfungs- und Lehranstalt - (ZPLA) die Erteilung von vier verbindlichen Zolltarifauskünften - vZTAe - über die als "Klimadynon Uno Filmtablette", "Canephron Dragees", "Sinupret Dragees" und "Tonsilgon Dragees" bezeichneten Waren, die sämtliche in Deutschland hergestellt werden, und begehrte die Einreihung als "anderes Arzneimittel, in Aufmachung für den Einzelverkauf" in die Codenummer 3004 9019 der Kombinierten Nomenklatur (KN).
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