Verbleibensvoraussetzung für die Gewährung von Investitionszulage bei Spritzgusswerkzeugen
FG Nürnberg, Urteil vom 10.03.2008 - Aktenzeichen I 305/05
DRsp Nr. 2010/8235
Verbleibensvoraussetzung für die Gewährung von Investitionszulage bei Spritzgusswerkzeugen
Verbleiben Spritzgusswerkzeuge nach der Beseitigung ihrer Mangelhaftigkeit außerhalb des Fördergebiets noch ein gutes Jahr zur Serienproduktion außerhalb des Fördergebiets, so liegt keine Ausnahme von den Verbleibensvoraussetzungen des § 2 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2InvZulG 1999 unter Berücksichtigung branchenbedingter Besonderheiten oder der Rechtsprechung zum technischen und wirtschaftlichen Verbrauch vor.