FG Nürnberg - Urteil vom 10.03.2008
I 305/05
Normen:
InvZulG 1999 § 2 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2;

Verbleibensvoraussetzung für die Gewährung von Investitionszulage bei Spritzgusswerkzeugen

FG Nürnberg, Urteil vom 10.03.2008 - Aktenzeichen I 305/05

DRsp Nr. 2010/8235

Verbleibensvoraussetzung für die Gewährung von Investitionszulage bei Spritzgusswerkzeugen

Verbleiben Spritzgusswerkzeuge nach der Beseitigung ihrer Mangelhaftigkeit außerhalb des Fördergebiets noch ein gutes Jahr zur Serienproduktion außerhalb des Fördergebiets, so liegt keine Ausnahme von den Verbleibensvoraussetzungen des § 2 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 InvZulG 1999 unter Berücksichtigung branchenbedingter Besonderheiten oder der Rechtsprechung zum technischen und wirtschaftlichen Verbrauch vor.

Normenkette:

InvZulG 1999 § 2 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2;

Tatbestand: