FG Brandenburg - Urteil vom 24.10.2000
3 K 1708/98 E
Normen:
FördG § 2 Nr. 2 ; EStG § 15 Abs. 2 ; EStG § 15 Abs. 1 Nr. 1 ; EStG § 16 Abs. 3 ; UmwStG § 20 Abs. 1 ;
Fundstellen:
EFG 2004, 284

Verbleibensvoraussetzungen des § 2 Nr. 2 FördG bei Einbringung eines Einzelunternehmens in eine GmbH; Einkommensteuer 1991, 1992, 1993

FG Brandenburg, Urteil vom 24.10.2000 - Aktenzeichen 3 K 1708/98 E

DRsp Nr. 2003/17250

Verbleibensvoraussetzungen des § 2 Nr. 2 FördG bei Einbringung eines Einzelunternehmens in eine GmbH; Einkommensteuer 1991, 1992, 1993

Bringt ein bisheriger Einzelunternehmer sein Unternehmen unter Zurückbehaltung des als wesentliche Betriebsgrundlage anzusehenden Betriebsgrundstücks innerhalb von drei Jahren nach der Inanspruchnahme von Sonderabschreibungen für bewegliche Wirtschaftsgüter zu Buchwerten in eine GmbH ein, sind die Verbleibensvoraussetzungen des § 2 Nr. 2 FördG nicht erfüllt, wenn weder eine Betriebsaufspaltung vorliegt noch eine Einbringung nach § 20 UmwStG zu Buchwerten möglich war, da nicht sämtliche wesentlichen Betriebsgrundlagen eingebracht wurden und die übertragenen wesentlichen Betriebsgrundlagen keinen Teilbetrieb bildeten.

Normenkette:

FördG § 2 Nr. 2 ; EStG § 15 Abs. 2 ; EStG § 15 Abs. 1 Nr. 1 ; EStG § 16 Abs. 3 ; UmwStG § 20 Abs. 1 ;

Tatbestand: