Verbleibensvoraussetzungen des § 2 Nr. 2 FördG bei Einbringung eines Einzelunternehmens in eine GmbH; Einkommensteuer 1991, 1992, 1993
FG Brandenburg, Urteil vom 24.10.2000 - Aktenzeichen 3 K 1708/98 E
DRsp Nr. 2003/17250
Verbleibensvoraussetzungen des § 2 Nr. 2 FördG bei Einbringung eines Einzelunternehmens in eine GmbH; Einkommensteuer 1991, 1992, 1993
Bringt ein bisheriger Einzelunternehmer sein Unternehmen unter Zurückbehaltung des als wesentliche Betriebsgrundlage anzusehenden Betriebsgrundstücks innerhalb von drei Jahren nach der Inanspruchnahme von Sonderabschreibungen für bewegliche Wirtschaftsgüter zu Buchwerten in eine GmbH ein, sind die Verbleibensvoraussetzungen des § 2 Nr. 2 FördG nicht erfüllt, wenn weder eine Betriebsaufspaltung vorliegt noch eine Einbringung nach § 20UmwStG zu Buchwerten möglich war, da nicht sämtliche wesentlichen Betriebsgrundlagen eingebracht wurden und die übertragenen wesentlichen Betriebsgrundlagen keinen Teilbetrieb bildeten.