Streitig ist das Vorliegen einer verdeckten Gewinnausschüttung.
Die Kläger sind verheiratet und werden gemäß §§ 26, 26b EStG veranlagt. Der Kläger ist alleiniger Gesellschafter und Geschäftsführer der H... Medizin-Elektronik Vertriebs GmbH in L (im Folgenden kurz: H-GmbH). Die GmbH war zu 50% (25.000 DM) an der im Jahre 1994 gegründeten Firma M... Medizinische Diagnosegeräte GmbH, K (im Folgenden kurz: M-GmbH, Stammkapital von 50.000 DM am 15. Juni 2000 erhöht auf 26.000 EUR) beteiligt. Die übrigen Anteile hielt ein T. L. (im Folgenden kurz: L).
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