1. Die Klage wird abgewiesen.
2. Die Klägerin trägt die Kosten des Verfahrens.
Streitig ist die Behandlung von Versorgungszahlungen an den ehemaligen Gesellschafter-Geschäftsführer als verdeckte Gewinnausschüttung.
Die Klägerin ist eine GmbH. Gegenstand des Unternehmens ist die Herstellung und der Vertrieb von Druckerzeugnissen. Gesellschafter waren ab 1. Januar 1980 B, geboren am ...1927 und H zu jeweils 50%. Zu Geschäftsführern waren B und L bestellt.
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