I.
Die Beteiligten streiten über die Angemessenheit der Vergütungen von Gesellschafter-Geschäftsführern.
Die Klägerin und Beschwerdeführerin (Klägerin) ist eine GmbH, die ein Speditionsunternehmen betreibt. An ihrem Stammkapital waren in den Streitjahren (1997 bis 2000) vier Personen beteiligt, nämlich A zunächst mit 220.000 DM und ab 2000 mit 250.000 DM, B zunächst mit 180.000 DM und ab 2000 mit 150.000 DM sowie C und D mit jeweils 100.000 DM. C und D sind Söhne des A und wurden, nachdem sie zuvor als Angestellte der Klägerin tätig waren, mit Wirkung vom 1. Juli 1997 zur Einzelvertretung berechtigte Geschäftsführer der Klägerin; A und B waren dies schon zuvor gewesen.
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