I.
Streitig ist, ob für das Streitjahr 1999 eine Gewinntantieme als verdeckte Gewinnausschüttung zu beurteilen ist.
Bei der Klägerin handelt es sich um eine 1996 gegründete GmbH, deren Gegenstand die Aufbereitung von nicht mit Schadstoffen belasteten Baustoffen aus dem Hoch- und Tiefbau sowie der Handel mit diesem Material ist.
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