Verdeckte Gewinnausschüttung bei unregelmäßigen Gehaltszahlungen
FG München, Beschluss vom 25.07.2006 - Aktenzeichen 6 V 1656/06
DRsp Nr. 2006/29653
Verdeckte Gewinnausschüttung bei unregelmäßigen Gehaltszahlungen
Zahlungen für ein "Gehalt" für den Gesellschafter-Geschäftsführer sind steuerlich nicht anzuerkennen und als verdeckte Gewinnausschüttung zu behandeln, wenn sie unregelmäßig geleistet werden und die einzelnen Zahlungen nur selten dem angeblich vereinbarten Monatslohn entsprechen.