FG Berlin-Brandenburg - Urteil vom 07.05.2008
12 K 8065/06 B
Normen:
KStG § 8 Abs. 3 S. 2 ; KStG § 8b Abs. 2 ; BetrAVG § 1 ; AO § 85 ; AO § 88 ; AO § 204 ; BGB § 242 ;
Fundstellen:
EFG 2008, 1408

Verdeckte Gewinnausschüttung der GmbH durch Pensionszusage an beherrschenden Gesellschafter-Geschäftsführer bei Unterschreitung des 10-jährigen Erdienenszeitraums; Bindungswirkung einer tatsächlichen Verständigung trotz Rechtsirrtums der Klägerin über die Rechtsfolgen in einem Folgejahr

FG Berlin-Brandenburg, Urteil vom 07.05.2008 - Aktenzeichen 12 K 8065/06 B

DRsp Nr. 2008/16244

Verdeckte Gewinnausschüttung der GmbH durch Pensionszusage an beherrschenden Gesellschafter-Geschäftsführer bei Unterschreitung des 10-jährigen "Erdienenszeitraums"; Bindungswirkung einer tatsächlichen Verständigung trotz Rechtsirrtums der Klägerin über die Rechtsfolgen in einem Folgejahr

1. Erteilt eine GmbH ihren beiden zu je 37,5 % beteiligten Gesellschafter-Geschäftsführern zeitgleich eine Pensionszusage und konnte jeder der begünstigten Gesellschafter-Geschäftsführer den darin liegenden Vermögensvorteil jeweils nur mit Zustimmung des anderen Gesellschafters erlangen, so ist davon auszugehen, dass die Gesellschafter-Geschäftsführer insoweit gleichgerichtete Interessen verfolgen und im Hinblick auf das Vorliegen einer verdeckten Gewinnausschüttung (vGA) die Rechtsprechungsgrundsätze für beherrschende Gesellschafter-Geschäftsführer anzuwenden sind. Das gilt auch dann, wenn die Pensionszusage bei einem Gesellschafter-Geschäftsführer unstreitig zu keiner vGA führt.