FG Münster, vom 22.07.2005 - Vorinstanzaktenzeichen 11 K 5828/03
Verdeckte Gewinnausschüttung durch Geldentnahmen eines GmbH-Geschäftsführers, der Angehöriger eines Gesellschafters ist; Grundsätzlich keine Haftung zulasten des Gesellschafters einer GmbH wegen unzureichender oder fehlender Kontrolle des Geschäftsführers
BFH, Urteil vom 19.06.2007 - Aktenzeichen VIII R 54/05
DRsp Nr. 2007/15792
Verdeckte Gewinnausschüttung durch Geldentnahmen eines GmbH-Geschäftsführers, der Angehöriger eines Gesellschafters ist; Grundsätzlich keine Haftung zulasten des Gesellschafters einer GmbH wegen unzureichender oder fehlender Kontrolle des Geschäftsführers
»Verschafft sich der Geschäftsführer einer Familien-GmbH, der nicht selbst Gesellschafter, aber Familienangehöriger eines Gesellschafters ist, widerrechtlich Geldbeträge aus dem Vermögen der GmbH, so ist dem Gesellschafter keine mittelbare vGA zuzurechnen, wenn ihm die widerrechtlichen eigenmächtigen Maßnahmen des Geschäftsführers nicht bekannt waren und auch nicht in seinem Interesse erfolgt sind.«