Verdeckte Gewinnausschüttung durch Gestattung der Unterverpachtung; Aussetzung der Vollziehung in Sachen; Körperschaftsteuer 1997 und 1998
FG München, Beschluss vom 15.10.2002 - Aktenzeichen 6 V 2347/02
DRsp Nr. 2003/614
Verdeckte Gewinnausschüttung durch Gestattung der Unterverpachtung; Aussetzung der Vollziehung in Sachen; Körperschaftsteuer 1997 und 1998
Gestattet eine GmbH die Verpachtung von Räumlichkeiten durch den Gesellschafter-Geschäftsführer, obwohl sie selbst die Räume vom Geschäftsführer gepachtet hat, so ist darin eine verdeckte Gewinnausschüttung zu sehen.