A.
Die Beteiligten streiten darüber, ob Seminar- und Reisekosten des Gesellschafter-Geschäftsführers der Klägerin, einer Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH), verdeckte Gewinnausschüttungen sind.
I.
1. Die Klägerin wurde durch Gesellschaftsvertrag vom ... 2001 (Akte Allgemeines --Allg-A-- Bl. 9 ff.) gegründet und am ... 2002 in das Handelsregister eingetragen. Der alleinige Gesellschafter ist auch der Geschäftsführer. Gemäß § 3 des Gesellschaftsvertrages ist Gegenstand des Unternehmens:
"1. Beratung und Coaching für den Mittelstand in allen Problembereichen der Unternehmensführung mit den Schwerpunkten:
a) Ganzheitliche Unternehmensanalyse
b) Strategieentwicklung
c) Coaching von Führungskräften
d) Sicherstellen von Unternehmensnachfolgen im Mittelstand durch Jungunternehmer.
2. Aufbereitung und Verwertung von Immobilien aller Art.
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