BFH vom 23.03.1994
VIII R 50/93

Verdeckte Gewinnausschüttung durch verbilligten Kauf (§ 20 EStG)

BFH, vom 23.03.1994 - Aktenzeichen VIII R 50/93

DRsp Nr. 1997/8572

Verdeckte Gewinnausschüttung durch verbilligten Kauf (§ 20 EStG)

Erwirbt ein Gesellschafter von der GmbH Grundbesitz oder erhält Preisnachlässe, so liegt insoweit eine verdeckte Gewinnausschüttung vor. Sie fließt bei nachträglich verbilligtem Erwerb in dem Zeitpunkt zu, in dem bürgerlich-rechtliches oder wirtschaftliches Eigentum erlangt wird. Für den Erwerb wirtschaftlichen Eigentums ist auf den Übergang von Besitz, Gefahr, Nutzungen und Lasten abzustellen.