Streitig ist der Ansatz einer Einkommenserhöhung.
Unternehmensgegenstand der Klägerin ist der "S-Metallbau". Alleingesellschafter der Klägerin und zugleich als Geschäftsführer bestellt ist Herr "F". Die Klägerin gehört zur ""J"-Firmengruppe", die in verschiedenen Sparten im Bereich Metallbau und Maschinentechnik tätig ist.
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