Die Klägerin, eine GmbH, die bis zum 31. Dezember 1994 als "C.- GmbH" firmierte, betreibt ein Institut für Training und Weiterbildung in Marketing und Vertrieb. Ihr Stammkapital i.H.v. 50.000 DM wurde bis 1994 von Frau G. P., ab 1995 von ihrem Ehemann, Herrn T. P., gehalten (BilH, Dok.). Die Eheleute waren in den Streitjahren die jeweils alleinvertretungsberechtigten und von den Beschränkungen des § 181 BGB befreiten Geschäftsführer der Klägerin.
Die Klägerin hat mit beiden Geschäftsführern Anstellungsverträge geschlossen, nach denen sie
- an Frau P. ein monatliches Festgehalt i.H.v. 6.000 DM nebst einer Tantieme i.H.v. 30 % des Jahresgewinns vor Steuern (39ff., 44, Dok.) und
- an Herrn P. ein monatliches Festgehalt i.H.v. 10.000 DM nebst einer Tantieme i.H.v. 30 % des Jahresgewinns vor Steuern (45ff., 49, 50, Dok.)
Testen Sie "Steufa-Z" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.
|