BFH - Beschluss vom 29.01.2010
I B 88/09
Normen:
KStG § 8 Abs. 3 S. 2; FGO § 115 Abs. 2;
Fundstellen:
BFH/NV 2010, 1125
Vorinstanzen:
FG Berlin-Brandenburg, vom 06.05.2009 - Vorinstanzaktenzeichen 12 K 8244/05

Verdeckte Gewinnausschüttung (vGA) bei einer Altersversorgungszusage einer GmbH an den Geschäftsführer

BFH, Beschluss vom 29.01.2010 - Aktenzeichen I B 88/09

DRsp Nr. 2010/7020

Verdeckte Gewinnausschüttung (vGA) bei einer Altersversorgungszusage einer GmbH an den Geschäftsführer

NV: Die Rechtsfrage, ob eine Pensionszusage durch das Gesellschaftsverhältnis (mit-)veranlasst ist, wenn der Zusagebegünstigte im Zeitpunkt der Zusage nicht mehr Geschäftsführer der Gesellschafterin der zusagenden Gesellschaft ist, ist nicht klärungsfähig, wenn der Begünstigte im zeitlichen Zusammenhang mit der Zusage selbst Gesellschafter der zusagenden Gesellschaft geworden ist.

Normenkette:

KStG § 8 Abs. 3 S. 2; FGO § 115 Abs. 2;

Gründe

I.

Streitig ist der einkommens- und gewerbeertragserhöhende Ansatz einer verdeckten Gewinnausschüttung (vGA) gemäß § 8 Abs. 3 Satz 2 des Körperschaftsteuergesetzes in den Streitjahren 1999 und 2000 (Versorgungsversprechen an den Geschäftsführer).