I.
Streitig ist, ob Steuerfestsetzungen, die der Antragsgegner (das Finanzamt -FA-) für die Veranlagungszeiträume 1990 bis 1999 (Streitjahre) nach einer bei der Antragstellerin durchgeführten Betriebs- und Fahndungsprüfung vorgenommen hat, rechtens sind.
Die Antragstellerin ist eine Gesellschaft mit beschränkter Haftung; Gegenstand des Unternehmens der Antragstellerin ist der Handel mit Kraftfahrzeugen einschließlich des Imports und Exports. Die Antragstellerin wurde mit Gesellschaftsvertrag vom 21. Dezember 1989 errichtet. Alleiniger Gesellschafter und Geschäftsführer der Antragstellerin ist Herr K.
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