FG Rheinland-Pfalz - Urteil vom 09.04.2002
2 K 2734/00
Normen:
AO § 162 ; AO § 90 Abs. 2 ; KStG § 8 Abs. 3 Satz 2 ;
Fundstellen:
EFG 2002, 1145

Verdeckte Gewinnausschüttungen aufgrund ungeklärter Vermögenszuflüsse beim Alleingesellschafter-Geschäftsführer

FG Rheinland-Pfalz, Urteil vom 09.04.2002 - Aktenzeichen 2 K 2734/00

DRsp Nr. 2002/13674

Verdeckte Gewinnausschüttungen aufgrund ungeklärter Vermögenszuflüsse beim Alleingesellschafter-Geschäftsführer

Ungeklärte Vermögenszuwächse bei Alleingesellschafter-Geschäftsführer einer GmbH berechtigen zur Schätzung von nicht verbuchten Betriebseinnahmen der GmbH trotz formell ordnungsmäßiger Buchführung, und damit zum Ansatz verdeckter Gewinnausschüttungen, wenn der Gesellschafter-Geschäftsführer an der Aufklärung des Sachverhalts in einer Weise mitwirkt, deshalb eine weitere Aufklärung der in seiner Sphäre liegenden Umstände nicht möglich ist, und aufgrund der Nichtaufklärbarkeit keinerlei Anhaltspunkte vorliegen, dass die Vermögenszuwächse auf andere Weise als durch nicht verbuchte Betriebseinnahmen entstanden sein könnten.

Normenkette:

AO § 162 ; AO § 90 Abs. 2 ; KStG § 8 Abs. 3 Satz 2 ;

Tatbestand:

Streitig ist der Ansatz verdeckter Gewinnausschüttungen aufgrund ungeklärter Vermögenszuwächse beim Alleingesellschafter.

Die Klägerin ist durch die Umwandlung der Einzelfirma ... am 1. Januar 1987 entstanden. Alleinige Gesellschafterin und Geschäftsführerin ist ...