Zwischen den Parteien ist streitig, ob der in § 10b Abs. 1 Satz 3 Einkommensteuergesetz - EStG - für Zuwendungen an Stiftungen vorgesehene zusätzliche Abzugshöchstbetrag bei zusammen veranlagten Ehegatten verdoppelt wird.
Die Kläger werden als Eheleute zusammen zur Einkommensteuer veranlagt. Der Kläger erzielte im Streitjahr 2000 Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit, aus Kapitalvermögen und sonstige Einkünfte aus einer Leibrente i.H.v. insgesamt 260.493 DM. Die Klägerin verfügte über keine Einkünfte.
Testen Sie "Steufa-Z" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.
|