Zwischen den Parteien ist streitig, ob der in § 10b Abs. 1 Satz 3 Einkommensteuergesetz - EStG - für Zuwendungen an Stiftungen vorgesehene zusätzliche Abzugshöchstbetrag bei zusammen veranlagten Ehegatten verdoppelt wird.
Die Kläger werden als Eheleute zusammen zur Einkommensteuer veranlagt. Der Kläger erzielte im Streitjahr 2001 Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit, aus Kapitalvermögen und sonstige Einkünfte aus einer Leibrente i.H.v. insgesamt 248.046 DM. Die Klägerin erzielte Einkünfte aus Kapitalvermögen i.H.v. 24.868 DM. Nach Abzug eines Altersentlastungsbetrages i.H.v. jeweils 3.720 DM betrug der Gesamtbetrag der Einkünfte der Kläger 265.474 DM.
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