BFH, Urteil vom 22.07.2003 - Aktenzeichen VII R 23/01
DRsp Nr. 2003/12741
Veredelungserzeugnisse, Rückwarenregelung
1. Der BFH ist an die Rechtsauffassung des EuGH gebunden.2. Findet auf Veredelungserzeugnisse die Rückwarenregelung Anwendung, muss von den Behörden das Verfahren über die Zusammenarbeit der Verwaltungen angewendet werden, um ggf. die notwendige Abgabenberechnung durchführen zu können.