Die Klage wird abgewiesen.
II.Die Kosten des Verfahrens haben die Kläger zu tragen.
Streitig ist die ermäßigte Besteuerung von Versorgungsbezügen.
Die Kläger sind zusammen veranlagte Eheleute. Der am ... geborene Kläger war vom ... bis ... beim Land Rheinland-Pfalz tätig. Aufgrund seines Ausscheidens aus dem Landesdienst zum ... wurde der Kläger vom Land Rheinland-Pfalz bei der Deutschen Rentenversicherung nachversichert.
Vom ... bis ... war er Geschäftsführer einer Gemeinnützigen Wohnungsbaugesellschaft; in diesem Zeitraum wurden Beiträge zur Deutschen Rentenversicherung führ ihn abgeführt.
Vom ... bis ... war der Kläger als kommunaler Wahlbeamter tätig. Als kommunaler Wahlbeamter wurde er versorgungsrechtlich dem
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