FG Hamburg, vom 19.12.2006 - Vorinstanzaktenzeichen 4 K 95/05
Vereinbarkeit einer Gebührenerhöhung für die ständige Bereitstellung eines Abfertigungsbeamten des mittleren Dienstes außerhalb des Amtsplatzes einer Zollstelle mit dem Kostendeckungsprinzip
BFH, Urteil vom 22.09.2009 - Aktenzeichen VII R 4/07
DRsp Nr. 2009/25416
Vereinbarkeit einer Gebührenerhöhung für die ständige Bereitstellung eines Abfertigungsbeamten des mittleren Dienstes außerhalb des Amtsplatzes einer Zollstelle mit dem Kostendeckungsprinzip
Die Erhöhung der Gebühren für die ständige Bereitstellung eines Abfertigungsbeamten des mittleren Dienstes außerhalb des Amtsplatzes durch die Sechste Verordnung zur Änderung der Zollkostenverordnung (BGBl. I 2005, 175) ist rechtlich nicht zu beanstanden; sie verstößt insbesondere nicht gegen das Kostendeckungsprinzip.