I.
Die Klägerin, Revisionsklägerin und Antragstellerin (Antragstellerin), eine Agrarhandelsgesellschaft mit beschränkter Haftung, begehrt die Aussetzung der Vollziehung (AdV) des Umsatzsteuerbescheides für 2004, mit dem der Beklagte, Revisionsbeklagte und Antragsgegner (das Finanzamt --FA--) Umsatzsteuer wegen der Übertragung einer Milchanlieferungs-Referenzmenge festgesetzt hat.
Unter dem 1. November 2004 teilte der ... --Verkaufsstelle für Milchanlieferungs-Referenzmengen-- (L) der Antragstellerin mit, sie sei am Übertragungstermin selben Datums bei einem für ihr Übertragungsgebiet ermittelten Gleichgewichtspreis von 0,25 € je kg Anlieferungs-Referenzmenge mit ihrem Abgabeangebot zum Zuge gekommen. Die zur Abgabe gelangte Anlieferungs-Referenzmenge belaufe sich auf 1 428 755 kg zum Standardfettgehalt von 4 %. Der an sie auszuzahlende Betrag belaufe sich auf 357.188,75 €.
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